Allgemeine Geschäftsbedingungen
BauSanTec
Inhaberin: Safiye Avci
Halberstädter Straße 90
38124 Braunschweig
E-Mail: info@bausantec.com
Website: bausantec.com
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der BauSanTec, insbesondere für Rückbau-, Abbruch-, Demontage-, Sanierungs-, Schadstoffsanierungs-, Asbest- und KMF-Arbeiten, Entkernungen, Entrümpelungen, Entsorgungsleistungen sowie Reinigungs- und sonstige vereinbarte Handwerksleistungen.
2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BauSanTec ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote von BauSanTec sind grundsätzlich freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme des Angebots oder spätestens durch Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis und gegebenenfalls den vereinbarten Nachträgen.
4. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich einer Vereinbarung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
1. BauSanTec erbringt ausschließlich die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen.
2. Bei Rückbau-, Abbruch-, Sanierungs- und Demontagearbeiten können insbesondere folgende Leistungen vereinbart werden:
* Entkernung und Rückbau von Gebäudeteilen
* Demontage und Abbruch
* Schadstoffsanierung
* Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Materialien
* Entfernung von KMF bzw. künstlichen Mineralfasern
* Entfernung schadstoffhaltiger Baustoffe
* Entrümpelung
* Sortierung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
* Reinigungsarbeiten nach Abschluss der Arbeiten.
3. Bei Schadstoffarbeiten werden die jeweils erforderlichen gesetzlichen, behördlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.
4. Soweit für bestimmte Arbeiten besondere Genehmigungen, Anzeigen, Sachkundenachweise, Freigaben oder behördliche Vorgaben erforderlich sind, werden diese entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang berücksichtigt.
§ 4 Schadstoffe und unbekannte Belastungen
1. Der Auftraggeber hat BauSanTec über ihm bekannte Schadstoffe, Altlasten, Kontaminationen und besondere Gefahren des Objekts vollständig zu informieren.
2. Werden während der Arbeiten bislang nicht bekannte schadstoffhaltige oder gefährliche Materialien festgestellt, ist BauSanTec berechtigt, die betreffenden Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen.
3. Die Entfernung, Untersuchung, Verpackung, Beförderung und Entsorgung von bei Auftragserteilung nicht bekannten Schadstoffen ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Erforderliche zusätzliche Arbeiten werden nach vorheriger Abstimmung als Nachtrag beauftragt, soweit eine vorherige Abstimmung aufgrund der Dringlichkeit oder der Gefahrenlage nicht möglich ist.
§ 5 Asbest- und KMF-Arbeiten
1. Asbest- und KMF-Arbeiten werden ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen durchgeführt.
2. Hierzu können unter anderem Arbeiten an festgebundenen und schwach gebundenen asbesthaltigen Materialien sowie Arbeiten nach zugelassenen bzw. für die konkrete Tätigkeit geeigneten Verfahren gehören.
3. Erforderliche Anzeigen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren, Abschottungen, Unterdruckhaltung, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminationsmaßnahmen und Freigaben werden entsprechend dem konkreten Auftrag und den geltenden Vorschriften durchgeführt.
4. Eine darüber hinausgehende Schadstoffsanierung ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat BauSanTec alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber hat insbesondere:
* Zugang zum Objekt zu ermöglichen,
* erforderliche Schlüssel und Zugangsberechtigungen bereitzustellen,
* bekannte Schadstoffe und Gefahren mitzuteilen,
* erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen,
* sicherzustellen, dass der Arbeitsbereich entsprechend zugänglich ist.
3. Verzögerungen, die aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von BauSanTec.
§ 7 Preise und Vergütung
1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
2. Soweit Leistungen nach Stunden, Mengen, Quadratmetern, Kubikmetern, Tonnen oder anderen Einheiten abgerechnet werden, gilt die jeweils vereinbarte Abrechnungseinheit.
3. Zusatzleistungen, Nachträge und Leistungen aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände werden gesondert berechnet.
4. Entsorgungs-, Deponie-, Transport-, Container- und sonstige Fremdkosten werden nach Vereinbarung abgerechnet.
5. Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Mengen von den bei Auftragserteilung zugrunde gelegten Mengen kann eine Anpassung der Vergütung erforderlich werden.
§ 8 Nachträge und zusätzliche Leistungen
1. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
2. Dies gilt insbesondere bei:
* zusätzlichen Schadstoffen,
* größeren Materialmengen,
* zusätzlichen Abbruch- oder Rückbauarbeiten,
* zusätzlichen Transport- oder Entsorgungsleistungen,
* zusätzlichen Schutz- oder Sicherungsmaßnahmen,
* unvorhersehbaren baulichen Gegebenheiten.
3. Nachträge werden nach Möglichkeit vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 9 Entsorgung
1. BauSanTec kann die im Auftrag enthaltenen Materialien und Abfälle entsprechend den gesetzlichen Anforderungen einer geeigneten Entsorgung bzw. Verwertung zuführen.
2. Die Entsorgungskosten richten sich nach Art, Menge, Einstufung und Entsorgungsweg des jeweiligen Materials.
3. Bei Abfällen, deren tatsächliche Schadstoffbelastung oder Einstufung erst nach Beginn der Arbeiten festgestellt wird, können zusätzliche Entsorgungskosten entstehen.
§ 10 Termine und Ausführungsfristen
1. Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn sämtliche erforderlichen Voraussetzungen für die Ausführung vorliegen.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nicht vorhersehbarer Schadstoffbelastungen, Lieferengpässen oder sonstiger von BauSanTec nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
3. Fest vereinbarte Termine werden nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart wurden.
§ 11 Abnahme
1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen kann eine Abnahme erfolgen, soweit eine Abnahme nach Art der Leistung vorgesehen ist.
2. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel bei der Abnahme möglichst konkret zu benennen.
3. Nicht wesentliche Restarbeiten oder geringfügige Mängel berechtigen grundsätzlich nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 12 Mängelrechte
1. BauSanTec erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den jeweils geltenden Anforderungen.
2. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB keine zulässige abweichende Regelung getroffen wird.
3. Der Auftraggeber hat BauSanTec zunächst Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung zu geben.
4. Keine Haftung besteht für Schäden, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von BauSanTec liegen, insbesondere auf vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen oder Informationen, soweit BauSanTec deren Unrichtigkeit nicht erkennen musste.
§ 13 Haftung
1. BauSanTec haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht in Fällen, in denen eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
3. Eine Haftung für Schäden, die durch nicht mitgeteilte besondere Gefahren, verdeckte Mängel des Bauwerks oder nicht erkennbare Schadstoffbelastungen verursacht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Eigentum und Eigentumsübergang
1. Ausgebaute Materialien und Abfälle gehen, soweit vereinbart, zur Entsorgung bzw. Verwertung auf den Auftragnehmer über.
2. Materialien, Gegenstände oder Bauteile, die nicht entsorgt werden sollen, bleiben Eigentum des Auftraggebers und sind von diesem vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen bzw. zu sichern.
3. Für Gegenstände, die entgegen der Vereinbarung im Arbeitsbereich verbleiben, kann BauSanTec keine Verantwortung übernehmen, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
§ 15 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
2. Bei größeren Aufträgen kann BauSanTec angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Kündigung und Beendigung des Auftrags
1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Beendigung des Auftrags werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
3. Für Bauverträge gelten ergänzend die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 17 Datenschutz
BauSanTec verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 18 Gerichtsstand
1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
2. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von BauSanTec vereinbart werden.
§ 19 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen werden.
§ 20 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
Stand: September 2026